Kurz gefasst: B-s1,d0 ist die europäische Klassifizierung des Brandverhaltens nach EN 13501-1. B steht für schwer entflammbar, s1 für geringe Rauchentwicklung und d0 für kein brennendes Abtropfen oder Abfallen. In Deutschland wird B-s1,d0 der bauaufsichtlichen Anforderung „schwerentflammbar“ zugeordnet, für die früher die Klasse B1 nach DIN 4102 stand. Bei Akustikpaneelen entscheidet vor allem eines: ob nur der Filz geprüft wurde oder der komplette Aufbau aus Filz, MDF-Kern und Lamellen.
Wer Akustikpaneele für ein Büro, ein Restaurant, eine Praxis oder einen Veranstaltungsraum plant, stößt früh auf Kürzel wie B-s1,d0, B1 oder „schwerentflammbar“. Sie stehen auf Datenblättern, in Ausschreibungen und in Brandschutzkonzepten, und sie bedeuten nicht alle dasselbe. Dieser Beitrag erklärt, was hinter der Euroklasse steckt, wie sie sich zu den deutschen Begriffen verhält, in welchen Räumen sie verlangt wird und welche Nachweise Sie für Behörde, Bauherrn und Versicherung brauchen. Wenn Sie direkt nach Paneelen suchen: Unsere schwer entflammbaren Akustikpaneele finden Sie in der Kollektion.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet B-s1,d0? Die drei Teile der Euroklasse
Die Norm EN 13501-1 teilt Bauprodukte nach ihrem Brandverhalten in Klassen ein. Das Kürzel besteht aus drei Teilen, die getrennt geprüft und getrennt angegeben werden:
- B beschreibt den Beitrag zum Brand. Die Skala reicht von A1 (kein Beitrag zum Brand) über B, C, D und E bis F (keine Leistung festgestellt). B bedeutet einen sehr begrenzten Beitrag zum Brand, im Sprachgebrauch: schwer entflammbar. Für eine Holzoberfläche ist B in der Praxis die höchste erreichbare Klasse.
- s1 steht für die Rauchentwicklung (smoke): s1 gering, s2 mittel, s3 hoch oder nicht geprüft. Rauch ist bei Bränden in Innenräumen die häufigste Gefahr für Personen. Deshalb zählt dieser Wert in Räumen mit vielen oder eingeschränkt mobilen Nutzern besonders.
- d0 steht für brennendes Abtropfen oder Abfallen (droplets): d0 kein brennendes Abtropfen innerhalb von 600 Sekunden, d1 Abtropfen, das kürzer als 10 Sekunden nachbrennt, d2 keine Leistung festgestellt. Brennende Tropfen oder abfallende Teile können einen Brand auf andere Materialien übertragen.
Geprüft wird die Klasse B im Single-Burning-Item-Test (EN 13823), bei dem ein Eckaufbau des Produkts einem Brenner ausgesetzt wird, ergänzt um den Kleinbrennertest (EN ISO 11925-2). Das Ergebnis fasst ein Klassifizierungsbericht zusammen. Wichtig: Klassifiziert wird immer ein konkreter Aufbau auf einem bestimmten Untergrund mit einer bestimmten Befestigung. Der Bericht gilt für genau diesen Aufbau, nicht für „das Material“ im Allgemeinen.
| Euroklasse | Beitrag zum Brand | Bauaufsichtliche Anforderung (MVV TB) |
|---|---|---|
| A1 | kein Beitrag zum Brand | nichtbrennbar |
| A2-s1,d0 | kein Beitrag zum Brand | nichtbrennbar |
| B-s1,d0 | sehr begrenzter Beitrag | schwerentflammbar, geringer Rauch, kein brennendes Abtropfen |
| C-s1,d0 | begrenzter Beitrag | schwerentflammbar, geringer Rauch, kein brennendes Abtropfen |
| D, E | hinnehmbarer Beitrag | normalentflammbar |
| F | keine Leistung festgestellt | leichtentflammbar, im Bauwesen nicht zulässig |
Die Zuordnung stammt aus Anhang 4 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB, DIBt); die Norm selbst finden Sie bei DIN Media.
B-s1,d0, B1 und „schwerentflammbar“: drei Begriffe, ein Zusammenhang
In Deutschland begegnen Ihnen zwei Klassifizierungssysteme nebeneinander. Die ältere nationale Norm DIN 4102-1 kennt die Baustoffklassen A1 und A2 (nichtbrennbar), B1 (schwerentflammbar), B2 (normalentflammbar) und B3 (leichtentflammbar). Die europäische Norm EN 13501-1 arbeitet mit den oben beschriebenen Euroklassen. Beide Systeme sind weiterhin in Gebrauch; welche Nachweisform ein Produkt braucht, hängt unter anderem davon ab, ob es unter eine harmonisierte europäische Norm fällt.
Die Brücke zwischen beiden schlägt das Baurecht. Die Musterbauordnung unterscheidet nur drei Anforderungen an das Brandverhalten: nichtbrennbar, schwerentflammbar und normalentflammbar (§ 26 MBO); leichtentflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Die MVV TB ordnet die Klassen beider Normen diesen Begriffen zu: B-s1,d0 erfüllt die Anforderung „schwerentflammbar“ einschließlich der Zusatzanforderungen „geringer Rauch“ und „kein brennendes Abtropfen“, also die höchste Stufe innerhalb von schwerentflammbar. B1 nach DIN 4102 erfüllt ebenfalls „schwerentflammbar“, allerdings ohne diese Zusatzangaben.
Daraus folgen zwei Dinge für die Praxis. Erstens: Wer in einer Ausschreibung „B1“ liest, meint fast immer die bauaufsichtliche Anforderung schwerentflammbar, und die erfüllt ein Produkt mit B-s1,d0. Zweitens: B-s1,d0 ist keine B1-Prüfung. Ein Paneel, das nach EN 13501-1 klassifiziert ist, hat keinen Prüfbericht nach DIN 4102. Verlangt ein Brandschutzkonzept ausdrücklich eine bestimmte Nachweisform, klären Sie das vor der Bestellung mit dem Brandschutzplaner.
Oft wird B-s1,d0 auch „Brandschutzklasse“ genannt. Genauer ist „Klasse des Brandverhaltens“ oder kurz Brandklasse: Sie beschreibt, wie ein Baustoff auf Feuer reagiert. Der Feuerwiderstand von Bauteilen (etwa F 30 oder EI 30 nach EN 13501-2) ist etwas anderes und sagt, wie lange eine Wand oder Tür einem Brand standhält. Ein Akustikpaneel hat eine Brandklasse, aber keinen Feuerwiderstand.

Warum bei Akustikpaneelen der Prüfumfang entscheidet
Ein Akustikpaneel besteht aus mehreren Schichten: einer Filzschicht als Träger und Absorber, Holzlamellen aus MDF mit Furnier oder Oberfläche, Kleber und Abschlusslamellen für den Rand der Wand. Der Klassifizierungsbericht gilt nur für das, was tatsächlich im Prüfstand lag. Genau hier unterscheiden sich Angebote am Markt, oft ohne dass es auf den ersten Blick sichtbar ist.
- Nur der Filz ist klassifiziert. Das ist bei vielen Akustikpaneelen der Fall, auch bei unserer Standardlinie: Der Akustikfilz ist in B-s1,d0 klassifiziert, MDF-Kern und Lamellen sind nicht separat geprüft. Für Räume ohne Anforderung an den gesamten Aufbau ist das ausreichend.
- Der komplette Aufbau ist klassifiziert. Filz, MDF-Kern, Lamellen und Abschlusslamelle sind als ein Produkt geprüft und in B-s1,d0 eingestuft. Das ist unsere 100 % klassifizierte Linie. Sobald eine Behörde, ein Prüfsachverständiger oder ein Versicherer die gesamte sichtbare Oberfläche beurteilt, zählt nur dieser Nachweis.
Eine Angabe wie „Akustikpaneel B-s1,d0“ sagt also noch nicht, worauf sich die Klasse bezieht. Fragen Sie nach dem Klassifizierungsbericht und lesen Sie darin den geprüften Aufbau, den Untergrund und die Befestigungsart. Wurde das Paneel mechanisch auf einem nichtbrennbaren Untergrund geprüft, deckt der Bericht eine geklebte Montage auf einer Holzwand nicht ab.
„Unsere schwer entflammbaren Paneele erfüllen nicht nur hohe akustische Anforderungen, sondern sind als kompletter Aufbau nach EN 13501-1 klassifiziert. So entstehen Räume, die gut klingen und bei der Abnahme keine Diskussion auslösen.“
Thomas, Adeqo
Welche Räume verlangen schwer entflammbare Wandbekleidungen?
Ob eine Wandbekleidung schwer entflammbar sein muss, regelt nicht die Norm, sondern das Baurecht: die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, die auf der Musterbauordnung (MBO) beruht, die Sonderbauvorschriften und im Einzelfall das Brandschutzkonzept. Die wichtigsten Fälle:
- Notwendige Flure und notwendige Treppenräume: Hier müssen Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (§ 35 und § 36 MBO). Ein Holzpaneel, auch ein schwer entflammbares, ist dort nicht zulässig. Dieselbe Anforderung gilt in Versammlungsstätten für Flure, Treppenräume und Foyers, die als Rettungswege dienen.
- Versammlungsräume: Bekleidungen an Wänden müssen mindestens schwerentflammbar sein (§ 5 Muster-Versammlungsstättenverordnung); in Versammlungsräumen bis 1.000 m² Grundfläche lässt die Verordnung auch geschlossene, nicht hinterlüftete Holzbekleidungen zu. Ob eine Lamellenwand mit offenen Fugen darunter fällt, entscheidet die Genehmigungsbehörde; mit einem als Ganzes klassifizierten Paneel stellt sich die Frage nicht. Für Decken gelten strengere Regeln. Restaurants, Säle, Studios und Ladenflächen können je nach Größe und Nutzung als Versammlungs- oder Verkaufsstätte gelten.
- Büros: Innerhalb einer Büroeinheit bis 400 m² gelten die Flure nicht als notwendige Flure (§ 36 Abs. 1 MBO), und für Bekleidungen in Büroräumen stellt die MBO selbst keine Anforderung über „normalentflammbar“ hinaus. Viele Bauherren, Vermieter und Versicherer verlangen dennoch schwer entflammbare Materialien; im Zweifel entscheidet das Brandschutzkonzept des Gebäudes.
- Gesundheitswesen, Schulen, Hotels: Sonderbauvorschriften und Genehmigungen stellen hier häufig Anforderungen an den gesamten Aufbau und an die Rauchentwicklung. Das s1 in B-s1,d0 ist in diesen Räumen kein Detail, sondern das entscheidende Kriterium.
Die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Sonderbau zu Sonderbau. Maßgeblich sind immer die Anforderungen Ihres Projekts und das Brandschutzkonzept, nicht eine allgemeine Aussage eines Anbieters.


Welche Nachweise Sie für Behörde, Bauherrn und Versicherung brauchen
Bei der Abnahme, bei einer Brandschau oder im Schadensfall zählt nicht das Datenblatt, sondern der Nachweis. Prüfen Sie vor der Bestellung diese Punkte:
- Klassifizierungsbericht nach EN 13501-1 mit der vollständigen Klasse (B-s1,d0, nicht nur „B“ oder „schwer entflammbar“) und Verweis auf die zugrunde liegenden Prüfberichte.
- Geprüfter Aufbau: Steht im Bericht das komplette Paneel mit Filz, Kern und Lamellen, oder nur eine Schicht? Sind die Abschlusslamellen enthalten?
- Anwendungsbereich: Untergrund (etwa nichtbrennbare Platte oder Holz), Befestigung (mechanisch oder geklebt) und Fugen. Die geplante Montage muss dem geprüften Aufbau entsprechen.
- Produktbezug: Der Bericht muss sich dem gelieferten Artikel zuordnen lassen: Maß, Oberfläche, Filzfarbe. Ein Bericht für ein anderes Modell hilft bei der Abnahme nicht.
- Aussteller und Datum: Berichte eines akkreditierten Prüflabors, mit Datum und Berichtsnummer.
Für unsere Standardlinie erhalten Sie das Filzzertifikat und eine Konformitätserklärung nach niederländischem Baurecht (Bbl). Für die 100 % klassifizierte Linie liefern wir zusätzlich den vollständigen Klassifizierungsbericht für den kompletten Aufbau: auf Anfrage, je Ausführung und auf Ihren Firmennamen zusammen mit dem Angebot.
Glossar: die wichtigsten Begriffe
- B-s1,d0: Euroklasse nach EN 13501-1: schwer entflammbar, geringe Rauchentwicklung, kein brennendes Abtropfen.
- EN 13501-1: Europäische Norm zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten; in Deutschland als DIN EN 13501-1 veröffentlicht.
- DIN 4102-1: Ältere deutsche Norm mit den Baustoffklassen A1, A2, B1, B2 und B3.
- Schwerentflammbar: Bauaufsichtliche Anforderung nach § 26 MBO; erfüllt unter anderem durch B-s1,d0 oder B1.
- Nichtbrennbar: Höchste Anforderung, erfüllt nur durch A1 und A2-s1,d0. Für Holzpaneele nicht erreichbar.
- Klassifizierungsbericht: Dokument des Prüflabors, das Aufbau, Prüfungen und Klasse zusammenfasst; der eigentliche Nachweis.
- MVV TB: Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen; ordnet die Klassen beider Normen den bauaufsichtlichen Begriffen zu.
Schwer entflammbare Akustikpaneele bei Adeqo
Unsere 100 % klassifizierte Linie ist als kompletter Aufbau in B-s1,d0 eingestuft: Filz, MDF-Kern, Lamellen und Abschlusslamelle. Dazu kommt Schallabsorptionsklasse A mit NRC 0,90, im Mittel 80 % Absorption. Erhältlich als Paneel 300 × 60 cm, als quadratisches Paneel 60 × 60 cm und als passende Abschlusslamelle, in mehreren Furnieren und Oberflächen; weitere Maße auf Anfrage. Für Räume ohne Anforderung an den gesamten Aufbau finden Sie die Standardlinie mit klassifiziertem Filz in der Kollektion Akustikpaneele aus Holz.
Beschreiben Sie uns Raum und Anforderung, dann erhalten Sie ein Angebot mit der passenden Linie und den zugehörigen Nachweisen auf Ihren Firmennamen. Muster für Ihr Projekt fragen Sie über dasselbe Formular an. Für Planer und Ausschreibungen stellen wir einen kopierbaren Ausschreibungstext bereit.
Angebot + Nachweise anfragen oder mehr über unsere Konditionen für Geschäftskunden erfahren.
Interesse? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an
Anwendungen
Unsere schwer entflammbaren Akustikpaneele eignen sich für:
- Büros und Besprechungsräume
- Gastronomie und Hotellerie
- Wartebereiche und Praxen
- Versammlungs- und Veranstaltungsräume
- Wohnräume und Homeoffice




